Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
des Käufers/Vertragspartners werden nur anerkannt wenn sie ausdrücklich und
schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind
rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der M&W IT-Solutions GmbH
bestätigt worden sind.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst
zustande, wenn die M&W IT-Solutions GmbH eine Bestellung des Käufers
schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder
Nebenabreden. Die M&W IT-Solutions GmbH behält sich vor einen
Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und
Abbildungen sind unverbindliche Kostenvoranschläge und können um 15% über bzw.
unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind
zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen den
M&W IT-Solutions GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und
Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher
Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare
Termin- und Preisänderungen eintreten können. Verweigert der Käufer die Abnahme
der Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertag aus einem vom
Käufer zu vertretenen Grunde nicht zur Durchführung, so behält sich der
Verkäufer das Recht auf Schadensersatz in Höhe von 100% des Vertragwertes vor.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzügl. des jeweils am Ausstellungstag der Rechnung
gültigen Mehrwertsteuersatzes. Soweit nichts anders vereinbart ist, ist die
M&W IT-Solutions GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage
ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der
M&W IT-Solutions GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der
Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Leistungszeit
Alle Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teilleistungen sind
zulässig. Bei Leistungsverträgen gilt jede Teilleistung als selbständige Leistung.
Leistungs-/Lieferungsverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie
aufgrund von Ereignissen die der M&W IT-Solutions GmbH die
Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen
Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks, behördliche Anordnungen etc. In
diesen Fällen kann der Vertragspartner/Käufer keinen Schadensersatz bzw.
Verzugsschaden wegen Nichterfüllung verlangen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Verrechnungsscheck oder Überweisung
mit Zahlungsziel 20 Tage ohne Skontabzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden
grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von
anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung
und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der
Käufer/Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder
unstreitig sind. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto
der M&W IT-Solutions GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die
Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer/Vertragspartner seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine
Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die M&W IT-Solutions GmbH zum
sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere Ankündigung berechtigt. In
diesen fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der
M&W IT-Solutions GmbH gegenüber dem Käufer/Vertragspartner sofort in einem
Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Die M&W IT-Solutions GmbH andere
Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die M&W IT-Solutions
GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der M&W IT-Solutions GmbH steht
das Recht zu, den im Verzug befindliche Vertragspartner/Käufer von weiteren
Leistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge geschlossen wurden.
Vom Verzugszeitpunkt ist die M&W IT-Solutions GmbH berechtigt, Zinsen in
Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene
Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamte Beitreibungs-,
etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die M&W IT-Solutions GmbH ist
berechtigt Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die M&W IT-Solutions GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten
Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung
gegenüber dem Vertragspartner entstandenen oder noch entstehender Forderungen,
gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufenden Rechnungen gilt
das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung des Saldovortrages. Die aus der
Weiterbenutzung oder einem sonstigen Rechtsgrund ( Versicherung/unerlaubtes
Handlung) bezügl. der Vorbehaltsleistung entstehenden Forderungen (inkl.
Sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt
sicherheitshalber in vollem Umfang an die M&W IT-Solutions GmbH ab. Die
M&W IT-Solutions GmbH ermächtigt den Vertragspartner widerruflich, die an
sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner
nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsleistung wird der Vertragspartner auf das Eigentum der M&W
IT-Solutions GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der
Vertragspartner hat Zugriff Dritter abzuwehren.
Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht der M&W IT-Solutions GmbH beschränkt sich auf
eine Nachbesserung der entsprechenden Leistung. Bei fehlgeschlagener
Nachbesserung steht dem Vertragspartner eine erneute Nachbesserung innerhalb
einer gemessenen Nachfrist zu.
Sonstige Schadensersatzansprüche Für Schadensersatzansprüche aus positiver
Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden
bei Vertragsabschluß haftet die M&W IT-Solutions GmbH nur, wenn ihr bzw.
ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Besondere Regelungen für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des BGB sind
Verbraucher
ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt,
der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
M&W IT-Solutions GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte,
ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht ( EKA, EKAG, jeweils vom
17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im
Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen
Sondervermögen ist, wird Heilbronn als ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden
Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen Sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
Die M&W IT-Solutions GmbH ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den
Vertragspartner, gleich ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten. Dieser Hinweis
ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten
über den Kunden mittels EDV gespeichert werden.