Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers/Vertragspartners werden nur anerkannt wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der M&W IT-Solutions GmbH bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die M&W IT-Solutions GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die M&W IT-Solutions GmbH behält sich vor einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindliche Kostenvoranschläge und können um 15% über bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen den M&W IT-Solutions GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertag aus einem vom Käufer zu vertretenen Grunde nicht zur Durchführung, so behält sich der Verkäufer das Recht auf Schadensersatz in Höhe von 100% des Vertragwertes vor.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzügl. des jeweils am Ausstellungstag der Rechnung gültigen Mehrwertsteuersatzes. Soweit nichts anders vereinbart ist, ist die M&W IT-Solutions GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der M&W IT-Solutions GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Leistungszeit

Alle Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teilleistungen sind zulässig. Bei Leistungsverträgen gilt jede Teilleistung als selbständige Leistung. Leistungs-/Lieferungsverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen die der M&W IT-Solutions GmbH die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks, behördliche Anordnungen etc. In diesen Fällen kann der Vertragspartner/Käufer keinen Schadensersatz bzw. Verzugsschaden wegen Nichterfüllung verlangen.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Zahlungsziel 20 Tage ohne Skontabzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer/Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der M&W IT-Solutions GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer/Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die M&W IT-Solutions GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere Ankündigung berechtigt. In diesen fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der M&W IT-Solutions GmbH gegenüber dem Käufer/Vertragspartner sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Die M&W IT-Solutions GmbH andere Umstände bekannt werden, die die

Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die M&W IT-Solutions GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der M&W IT-Solutions GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindliche Vertragspartner/Käufer von weiteren Leistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge geschlossen wurden. Vom Verzugszeitpunkt ist die M&W IT-Solutions GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamte Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die M&W IT-Solutions GmbH ist berechtigt Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die M&W IT-Solutions GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Vertragspartner entstandenen oder noch entstehender Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung des Saldovortrages. Die aus der Weiterbenutzung oder einem sonstigen Rechtsgrund ( Versicherung/unerlaubtes Handlung) bezügl. der Vorbehaltsleistung entstehenden Forderungen (inkl. Sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die M&W IT-Solutions GmbH ab. Die M&W IT-Solutions GmbH ermächtigt den Vertragspartner widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsleistung wird der Vertragspartner auf das Eigentum der M&W IT-Solutions GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Vertragspartner hat Zugriff Dritter abzuwehren.

Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht der M&W IT-Solutions GmbH beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Leistung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung steht dem Vertragspartner eine erneute Nachbesserung innerhalb einer gemessenen Nachfrist zu.
Sonstige Schadensersatzansprüche Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die M&W IT-Solutions GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

Besondere Regelungen für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des BGB sind

 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Anwendbares Recht

Für die Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der M&W IT-Solutions GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht ( EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist, wird Heilbronn als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen Sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz

Die M&W IT-Solutions GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Vertragspartner, gleich ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert werden.